Beschlüsse und Entscheidungen

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[Nr. 512 / 04.09.2019 / Entscheidung]

Mischi Elena: Befristete Aufnahme als Sozialassistentin (VII.ter Funktionsebene) mit einem Vollzeitarbeitsverhältnis vom 16.09.2019 bis zum 15.09.2020.

[Nr. 511 / 04.09.2019 / Entscheidung]

Ehemalige Bedienstete mit der internen Matrikelnummer 708: Liquidierung der Dienstabfertigung (TFS) für die Dienstzeit vom 01.09.1993 bis zum 31.05.2017.

[Nr. 510 / 04.09.2019 / Entscheidung]

Ehemalige Bedienstete mit der internen Matrikelnummer 1739, Köchin (IV. Funktionsebene) mit einem befristeten Vollzeitarbeitsverhältnis: Liquidierung der Überstunden im Jahr 2019.

[Nr. 509 / 04.09.2019 / Entscheidung]

Bedienstete mit der internen Matrikelnummer 1857, Sozialbetreuerin (V. Funktionsebene) mit einem befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis zu 75%: Liquidierung der Überstunden im Jahr 2019.

[Nr. 508 / 04.09.2019 / Entscheidung]

Ehemalige Bedienstete mit der internen Matrikelnummer 1801, Sozialpädagogin (VII.ter Funktionsebene) mit einem Teilzeitarbeitsverhältnis zu 50%: Liquidierung der Überstunden im Jahr 2019.

[Nr. 507 / 03.09.2019 / Entscheidung]

Ausserhofer Petra, Verwaltungsassistentin (VI. Funktionsebene) mit befristetem Auftrag - Teilzeit 50%: Annahme der freiwilligen Kündigung zum 30.09.2019 (letzter Arbeitstag).

[Nr. 506 / 03.09.2019 / Entscheidung]

Mair unter der Eggen Mainhard: Arbeitserzieher (VI. Funktionsebene) mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit Vollzeit: Kenntnisnahme des Antrages um Versetzung in den Ruhestand mit 26.01.2020 (letzter Arbeitstag 25.01.2020).

[Nr. 505 / 03.09.2019 / Entscheidung]

Strobl Werner, spezialisierter Koch (IV. Funktionsebene) mit einem befristeten Vollzeitarbeitsverhältnis: Anerkennung der geleisteten Dienste im Sinne des Art. 37 Abs. 3 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 (Art. 78 des BÜKV vom 12.02.2008).

[Nr. 504 / 03.09.2019 / Entscheidung]

Obermair Ursula, Pflegehelferin (IV. Funktionsebene) mit einem befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis zu 50% ab 01.09.2019: Anerkennung der in mit der Bezirksgemeinschaft Pustertal konventionierten Betrieben geleisteten Dienste in einem vergleichbaren Berufsbild (Art. 37, Absatz 7, des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015).

[Nr. 503 / 03.09.2019 / Entscheidung]

Bedienstete mit der internen Matrikelnummer 631, Verwaltungsassistentin (VI. Funktionsebene) mit einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis zu 50%: Liquidierung der Überstunden im Jahr 2019.

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