Beschlüsse und Entscheidungen

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[Nr. 422 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Berger Normen, EDV Fachkraft mit Diplom über ein mindestens zweijähriges Universitätsstudium in der VII. Funktionsebene. Genehmigung der Vergütung für interne Referententätigkeit.

[Nr. 421 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Bachmann Manuela, Bürogehilfin auch mit Aufgaben der Anwendung von EDV-Programmen in der IV. Funktionsebene. Genehmigung der Vergütung für interne Referententätigkeit.

[Nr. 420 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Sottrovisch Anita, EDV Programmiererin in der VI. Funktionsebene. Genehmigung der Vergütung für interne Referententätigkeit.

[Nr. 419 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Prighel Sigrid, Verwaltungsbeamtin auch mit Aufgaben der Anwendung von EDV-Programmen (V. Funktionsebene) mit einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis zu 60%: Anerkennung der geleisteten Dienste im Sinne des Art. 39 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 (Art. 78 des BÜKV vom 12.02.2008) und des Art. 7 des Bereichsabkommens vom 28.05.2019.

[Nr. 418 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Sartori Elmar, Verwaltungsassistent (VI. Funktionsebene) mit einem befristeten Vollzeitarbeitsverhältnis im Rahmen des Projektes PON, außerhalb des Stellenplanes: Anerkennung der geleisteten Dienste im Sinne des Art. 39 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 (Art. 78 des BÜKV vom 12.02.2008).

[Nr. 417 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Finocchiaro Corrado, Verwaltungsbeamter auch mit Aufgaben der Anwendung von EDV-Programmen (V. Funktionsebene) mit einem befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis zu 50% im Rahmen des Projektes SPRAR, außerhalb des Stellenplanes: Anerkennung der geleisteten Dienste im Sinne des Art. 39 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 (Art. 78 des BÜKV vom 12.02.2008).

[Nr. 416 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Leiter Viktoria, Verwaltungsassistentin (VI. Funktionsebene) mit einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis: Anerkennung der geleisteten Dienste im Sinne des Art. 39 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 (Art. 78 des BÜKV vom 12.02.2008) und des Art. 7 des Bereichsabkommens vom 28.05.2019.

[Nr. 415 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Clara Stefania, Verwaltungsassistentin (VI. Funktionsebene) mit einem unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis: Anerkennung der geleisteten Dienste im Sinne des Art. 39 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 (Art. 78 des BÜKV vom 12.02.2008) und des Art. 7 des Bereichsabkommens vom 28.05.2019.

[Nr. 414 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Bachmann Manuela, Bürogehilfin auch mit Aufgaben der Anwendung von EDV-Programmen (IV. Funktionsebene) mit einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis zu 60%: Anerkennung der geleisteten Dienste im Sinne des Art. 39 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften und der Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 (Art. 78 des BÜKV vom 12.02.2008) und des Art. 7 des Bereichsabkommens vom 28.05.2019.

[Nr. 413 / 29.07.2019 / Entscheidung]

Finanzdienst - Ausgleichende Änderung der Kapitel - 13. Maßnahme.

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